Wie reformieren wir die Altersvorsorge?

Sieben Vorschläge der Jungen Grünliberalen

Sinn und Zweck der ersten Säule (AHV) ist die Existenzsicherung. Sie ist eine Sozialversicherung, welche im Umlageverfahren finanziert wird.

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In der ersten Säule ist eine Umverteilung von reich zu arm vorgesehen. Die zweite Säule (Pensionskasse) soll den gewohnten Lebensstandard sichern. Jede Person soll ihr PK-Vermögen selber ansparen. Es ist keine Umverteilung vorgesehen.

Heute werden in der 2. Säule jedoch zum einen von den aktiven Arbeitnehmenden auf die Pensionierten umverteilt und zum anderen droht eine massive Umverteilung von den überobligatorischen Versicherten zu den obligatorisch Versicherten. Also von Jung zu alt und von hohem Einkommen zu niedrigem Einkommen. Der massiv geringere Umwandlungssatz für das überobligatorisch versicherte Pensionskassenvermögen sichert — zusammen mit der Umverteilung von aktiv zu pensionierten — den zu hohen Umwandlungssatz von 6.8%. Obschon das nie so gedacht war. In der 2. Säule soll jede/r für sich sparen.

Durch diesen Vorschlag erfüllt die AHV ihren Zweck der Existenzsicherung — für alle die eine solche staatliche Existenzsicherung benötigen -, ohne dass im Giesskannenprinzip Geld ausgegeben wird. Es bedingt jedoch, dass in der zweiten Säule auf Systemfremde Finanzierung — sprich einer Umverteilung — verzichtet werden muss und in der ersten Säule dringend notwendige Sanierungsschritte realisiert werden.

Der Vorschlag der Bezugsgrenze ist ein Entgegenkommen in einer verfahrenen Situation als Ausgleich für die strukturellen Forderungen. Er berücksichtigt aber auch das liberale Kredo: So viel Staat wie nötig, so wenig wie möglich. Leistungen nach dem Giesskannenprinzip zu verteilen, darf auch bei der grössten Sozialversicherung hinterfragt werden.

Die Jungen Grünliberalen stehen hinter dem drei Säulen System in der Vorsorge. Zur Sanierung der Vorsorgewerke, schlagen wir deshalb folgende Massnahmen vor:

Das Bezugsrecht der AHV diskutieren:

Die AHV ist in einer Schieflage. Seit 20 Jahren hatten wir keine Reform mehr — es braucht offensichtlich auch neue Lösungsvorschläge. Fakt ist, dass die AHV mehr Geld ausgibt als sie einnimmt. Es muss darüber nachgedacht werden, ob eine Bezugsobergrenze eingeführt werden soll. Die Idee der AHV ist seit jeher auch eine Umverteilung, weshalb wir bereit sind, in der ersten Säule diesen Grundsatz zu stärken. Das Bezugsrecht soll jedoch nur in Kombination mit den strukturellen Reformen in der 1. und 2. Säule angepasst werden (siehe nachfolgende Punkte). Wer heute zum Beispiel ein Einkommen von einer halben Million und ein Vermögen von 5 Millionen hat, erhält AHV — obschon diese in einem solchen Fall nicht zur Existenzsicherung benötigt wird.

Keine Zwangspensionierung:

Heute wird man automatisch mit 64, respektive 65 pensioniert — es sei denn, man wehrt sich. Selbst wenn man länger arbeiten will, ist es nicht möglich die AHV länger als fünf Jahre aufzuschieben. Und ein Bezug vor der Pensionierung ist höchstens zwei Jahre vorher möglich. Wir wollen die Pensionierung zum einen flexibilisieren und zum anderen die Zwangspensionierung abschaffen. Wer in die Pension gehen will, soll mit einer einfachen Anmeldung bei der AHV-Stelle in die Pension gehen können. Wer sich nicht anmeldet, weil er oder sie weiterarbeiten will, wird nicht bezugsberechtigt. Die Pensionierung soll nicht durch einen Automatismus ein implizierter Zwang bleiben, sondern ein freier Entscheid sein. Wer vor dem Referenzalter in Pension gehen will, soll das auch können. Jedoch wird ihm anteilmässig die AHV-Rente gekürzt, je früher er/sie in die Pension geht. Wer nach dem Erreichen des Referenzalters weiterarbeitet, soll auf dem Arbeitseinkommen eine Steuerreduktion erhalten. Damit soll es sich auch finanziell lohnen nach Überschreiten des Referenzalters weiterzuarbeiten.

Schrittweise Erhöhung und Angleichung des Rentenalters:

Heute wird man automatisch mit 64, respektive 65 pensioniert — es sei denn, man wehrt sich. Selbst wenn man länger arbeiten will, ist es nicht möglich die AHV länger als fünf Jahre aufzuschieben. Und ein Bezug vor der Pensionierung ist höchstens zwei Jahre vorher möglich. Wir wollen die Pensionierung zum einen flexibilisieren und zum anderen die Zwangspensionierung abschaffen. Wer in die Pension gehen will, soll mit einer einfachen Anmeldung bei der AHV-Stelle in die Pension gehen können. Wer sich nicht anmeldet, weil er oder sie weiterarbeiten will, wird nicht bezugsberechtigt. Die Pensionierung soll nicht durch einen Automatismus ein implizierter Zwang bleiben, sondern ein freier Entscheid sein. Wer vor dem Referenzalter in Pension gehen will, soll das auch können. Jedoch wird ihm anteilmässig die AHV-Rente gekürzt, je früher er/sie in die Pension geht. Wer nach dem Erreichen des Referenzalters weiterarbeitet, soll auf dem Arbeitseinkommen eine Steuerreduktion erhalten. Damit soll es sich auch finanziell lohnen nach Überschreiten des Referenzalters weiterzuarbeiten.

Mehreinnahmen generieren:

Die Mehrwertsteuer soll zu Gunsten der AHV um 0.3 Prozentpunkte erhöht werden. Damit trägt die Allgemeinheit zur Sanierung der AHV bei. Die Lohnbeiträge sollen nicht weiter erhöht werden, weil das einseitig zulasten der jungen, arbeitenden Bevölkerung geht.

Umwandlungssatz entpolitisieren:

Der Umwandlungssatz ist eine versicherungsmathematische Grösse und muss deshalb entpolitisiert werden. Er soll durch ein Expertengremium, welche der Aufsicht des Bundesrates unterstellt ist, berechnet werden und für die Pensionskassen verbindlich gelten.

Keine Umverteilung in der zweiten Säule:

Die versicherten Personen sollen vollumfänglich in den Genuss des angesparten Pensionskassenkapitales kommen. Systemfremde Finanzierungen sollen nicht möglich sein. Heute werden alleine von den Aktiven zu den Renter/innen jährlich rund 7 Milliarden umverteilt — obschon die zweite Säule im Kapitaldeckungsverfahren finanziert sein soll und keine Umverteilung vorgesehen ist.

Anpassung des Koordinationsabzuges:

Niedrige Löhne und Löhne von teilzeitarbeitenden sollen (besser) versichert werden. Die Konsequenz davon ist Altersarmut, die meist Frauen trifft, die während der Kindererziehung nur teilzeit gearbeitet haben. Der Koordinationsabzug soll deshalb gesenkt werden. Er soll 40% des Lohnes betragen, mindesten aber CHF 14’100.- und höchstens CHF 21’150.-.